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Projekt ambulant vor stationär

Seit 2003 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig für alle Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung - für das selbstständige Wohnen mit ambulanter Unterstützung ebenso wir für die Finazierung von Wohnheimen. In einem neuen Infoheft mit dem Titel "Qualität für Menschen - Wohnhilfen aus einer Hand" stellt der LVR die bisherigen Ergebnisse seines Projektes "ambulant vor stationär" vor. Das Heft kann entweder über unser Online-Bestellsystem bestellt werden oder im Publikationsbereich des Dezernat Soziales, Integration online eingesehen werden.

Ab dem 01. Juli 2003 sind in Nordrhein-Westfalen die beiden Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland neben der Finanzierung stationärer Maßnahmen in Wohnheimen der Eingliederungshilfe auch zuständig für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für Menschen mit Behinderung.

Durch diese Änderung der Zuständigkeit hat der Landschaftsverband Rheinland erstmals die Möglichkeit, konsequent den sozialhilferechtlichen Grundsatz des Vorrangs ambulanter Leistungen zu realisieren. Solche ambulante Leistungen tragen erheblich zu einer Verselbstständigung der Menschen mit Behinderung bei und sind deshlab eine wichtige Alternative zu Betreuungen im Wohnheim. Neben dieser fachlichen Eignung tragen sie auch dem Umstand Rechnung, dass die den Kostenträgern zur Verfügung stehenden Budgets für die Eingliederungshilfe an der Grenze ihrer Belastbarkeit gelangt sind.

Nicht selten scheitern jedoch die ambulanten Alternativen an den strukturellen Bedingungen der Wohnheimträger. Der Landschaftsverband Rheinland nimmt die damit zusammenhängenden Probleme sehr ernst und hat Lösungsmöglichkeiten zusammen mit Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Spitzenverbänden der Leistungsanbieter über eine Rahmenzielvereinbarung (die Rahmenzielvereinbarung finden Sie hier) getroffen, die den Abbau von 1.000 Wohnheimplätzen bis zum 31.12.2008 beziehungsweise weiteren 500 Plätzen bis zum 31.12.2011 vorsehen.

Die Ziele der Rahmenzielvereinbarung I von Mai 2006 konnten inzwischen erreicht werden. Durch den erfolgten Abbau von Wohnheimplätzen im Rheinland ist es gelungen, den 1.000 ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern ein selbstständiges Leben außerhalb von Einrichtungen zu ermöglichen.

Durch die Rahmenzielvereinbarung II von Oktober 2008 kann dieser Prozess fortgesetzt werden. Jeder Wohnheimträger, der sich im Rahmen einer Zielvereinbarung am Platzabbau beteiligt, erhält je abgebautem Platz eine Prämie in Höhe von 20.000 Euro. Durch diese Prämie wird gewährleistet, dass die Kosten der durch den Platzabbau bedingten strukturellen Veränderungen kompensiert werden können.

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