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Informationen zum Antrag auf Wohnhilfen

Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen, die Wohnhilfen beantragen wollen, ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – egal, ob es um die Finanzierung von ambulanter Unterstützung für ein selbstständiges Wohnen oder um die Aufnahme in eine Wohneinrichtung geht.

Auf den folgenden Seiten beschreiben wir die Wege zur Wohnunterstützung. Je nachdem, ob die Person, die Unterstützung braucht, zum ersten Mal einen Antrag auf Sozialhilfe-Leistungen stellt oder nicht, sind die Verfahrensschritte etwas unterschiedlich. Ein Klick auf die jeweilige Überschrift bringt Sie zum dazugehörigen Text.

  1. Informationen zum Erstantrag
  2. Informationen zum Wiederholungsantrag
  3. Antragstellung beim Umzug aus dem Wohnheim

 

1. Informationen zum Erstantrag

Wer wie Paul in unserem Praxisbeispiel zum ersten Mal einen Antrag auf Wohnhilfe stellen will – etwa, weil er oder sie bei den Eltern ausziehen möchte – steht meist vor zwei Fragen: Welche Hilfe passt zu mir? Und: Welche Formalitäten muss ich bei der Antragstellung beachten? Informationen zu beiden Bereichen finden Sie hier.

Die Art der Beeinträchtigung – ob geistig oder körperlich behindert, psychisch krank oder suchtkrank – ist für das Verfahren ohne Bedeutung. Die Anlaufstellen und Organisationen, die Unterstützung und Beratung anbieten, sind jedoch, je nach behinderungsbedingter Zielgruppe, unterschiedlich.

Unterstützungsbedarf im Gespräch beschreiben

Am Anfang steht die Frage nach Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs. Um diesen möglichst genau zu beschreiben, hat der LVR einen sogenannten Hilfeplan-Bogen entwickelt. Den füllt der Mann oder die Frau mit Behinderung am besten in einem gemeinsamen Gespräch mit einer kompetenten Vertrauensperson durch.

Einen solchen Gesprächspartner findet man zum Beispiel

  • in der örtlichen Beratungsstelle für geistig behinderte Menschen (KoKoBe)
  • bei den Sozialpsychiatrischen Zentren (für Menschen mit psychischer Erkrankung)
  • beim begleitenden Dienst der Werkstätten
  • bei den örtlichen Servicestellen für Menschen mit Behinderungen
  • beim örtlichen Sozialamt bzw. dem örtlichen Sozialpsychiatrischen Dienst
  • beim LVR
  • in der Person des gesetzlichen Betreuers
  • bei Angehörigen, Freunden, Vertrauenspersonen.

In diesem Gespräch sollte es um die Ziele und Wünsche der Person mit Behinderungen gehen, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten. Aber auch um die Dinge, die sie noch nicht kann und um die Frage, welche Entwicklungen möglich und realistisch sind. Dies gilt für alle Fragen und Lebensbereiche: Von der Hilfe beim Umgang mit Problemen, Angst, Stress, persönlichen Schwierigkeiten bis hin zu Fragen der Haushaltsorganisation oder des Umgangs mit Geld.

Der LVR hat einen Leitfaden für das Gespräch erstellt sowie einen Hilfeplan-Bogen entwickelt, in den die Ergebnisse eingetragen werden. Beides steht im Internet oder bei den örtlichen Kontakt- und Beratungsstellen sowie den Sozialpsychiatrischen Zentren zur Verfügung.

Der ausgefüllte Hilfeplan-Bogen ist die Grundlage für den Antrag auf Wohnunterstützung. Aus dieser Beschreibung des notwendigen Hilfebedarfs ergibt sich dann die Frage, welche Unterstützungsform die individuell sinnvollste ist. Dabei geht es auch um die Unterschiede zwischen dem Leben in einer Wohneinrichtung oder Wohngruppe und dem selbstständigen Wohnen mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung (sog. Betreutes Wohnen). Ambulante Unterstützung bedeutet, dass täglich oder mehrmals in der Woche fachlich qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Wohnung vorbei schauen und Hilfe leisten, dort wo es nötig ist. Sie vermitteln auch eine Reinigungskraft, begleiten bei Behördengängen oder helfen bei der Suche nach Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.

Wie stelle ich einen Antrag?

Gemeinsam tragen die Gesprächspartner die Ergebnisse der Beratung in den Hilfeplan-Bogen ein und senden diesen an den LVR. Bei einem Erstantrag kommt noch hinzu

  • der Sozialhilfegrundantrag und
  • eine ärztliche Bescheinigung.

Zunächst muss nämlich geprüft werden, ob der behinderte Mensch überhaupt gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger LVR Ansprüche auf die Finanzierung von Wohnhilfen hat. Denn diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Dazu muss der Betroffene einen Sozialhilfegrundantrag stellen. Das Antragsformular gibt es beim örtlichen Sozialamt oder im Internet. Die oben genannten Anlaufstellen helfen beim Ausfüllen und beim Beschaffen der nötigen Unterlagen.

Beigefügt werden muss außerdem eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen einer Behinderung.

Alle drei Unterlagen – Hilfeplan-Bogen, Sozialhilfegrundantrag und Formular für eine ärztliche Bescheinigung – finden Sie im Internet. Am Ende des Textes steht der genaue Link. Damit ist der Antrag komplett und kann an den LVR abgeschickt werden.

Bearbeitung des Antrags und Entscheidung

Ergebnis des Hilfeplan-Gespräches ist eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs. Konkret wird im Hilfeplan-Bogen die Finanzierung einer bestimmten Zahl von Unterstützungs-Stunden beantragt. Bei einer Hilfeplankonferenz vor Ort mit dem örtlichen Sozialamt und den Anbietern von Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR den Antrag – auf Wunsch der Betroffenen auch in anonymisierter Fassung. Diese fachkompetente Runde dient als Qualitätssicherungs-Instrument und zur Feststellung des Hilfebedarfs. Auch die Frage, wie die notwendige Unterstützung am besten zu realisieren ist, kann hier behandelt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann selbst an diesen Konferenzen teilnehmen, auch zusammen mit einer Person des Vertrauens.

Gibt es im Einzelfall noch Klärungsbedarf, fragen die LVR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach oder schalten den Medizinisch-Psychosozialen Fachdienst des LVR ein. Entscheidungsinstanz für den Antrag bleibt der überörtliche Kostenträger LVR. Hier finden die vorgeschriebenen sozialhilferechtlichen Prüfungen statt. Vom LVR erhält die betroffene Person auch den schriftlichen Bescheid über die Bewilligung ihres Antrags.

Wie finde ich einen Anbieter von Unterstützungs-Leistungen?

Die örtliche Hilfeplankonferenz kann einen konkreten Vorschlag für eine Wohneinrichtung oder für einen Anbieter von ambulanten Unterstützungsleistungen vor Ort machen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin mit Behinderungen können sich den Dienstleister für die persönliche Betreuung jedoch auch selbst aussuchen bzw. die Wohneinrichtung selbst wählen - auf Grundlage des LVR-Bescheids über die bewilligten Leistungen. Auf Wunsch helfen auch die oben genannten Anlauf- und Beratungsstellen, die Angehörigen, die gesetzliche Betreuungsperson oder auch die für die Region und den konkreten Antrag zuständigen LVR-Fachleute bei der Suche und Auswahl.

Wie finde ich eine Wohnung?

Menschen mit Behinderungen, die erstmals selbstständig wohnen wollen, brauchen natürlich auch eine Wohnung. Bei der Wohnungssuche helfen zunächst sicherlich Angehörige, Eltern, Freunde sowie die gesetzliche Betreuungsperson. Hilfestellung gibt aber auch das örtliche Sozial- bzw. Wohnungsamt.

Wer für die Finanzierung der Miete Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen möchte, wendet sich an das örtliche Sozialamt.

Die nötigen Formulare und Dokumente finden Sie (im Kapitel "Wohnhilfen" oder "Formulare") in unserem Download-Angebot.

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2. Informationen zum Wiederholungsantrag

Wer wie Dennis in unserem Beispiel bereits ambulante Unterstützung für ein selbstständiges Wohnen erhält oder auch wie im Beispiel von Sabine im Wohnheim lebt und dort bleiben möchte, der muss lediglich einmal im Jahr ein Hilfeplan-Gespräch führen und den entsprechenden Bogen ausfüllen. Partner für dieses Hilfeplan-Gespräch kann zum Beispiel die Betreuungsperson aus der Wohneinrichtung oder vom ambulanten Dienst sein, ein Berater, eine Beraterin der Kontakt- und Beratungsstellen, oder jede andere kompetente Vertrauensperson.

In diesem Gespräch wird gemeinsam überlegt, wie sich Lebenssituation, Ziele, Wünsche, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung verändert haben. Dabei geht es darum, Entwicklungen zu berücksichtigen und Art und Menge der Unterstützung jährlich passgenau zu beschreiben.

Mit dem Absenden des Hilfeplan-Bogens an den LVR ist der Wiederholungs-Antrag eingeleitet. Die Bearbeitung und Entscheidung erfolgt, wie beim Erstantrag auch, im Zusammenspiel von örtlicher Hilfeplankonferenz und LVR, auf Wunsch auch mit Beteiligung des oder der Betroffenen. Die antragstellende Person erhält einen schriftlichen Bescheid vom LVR mit der Zahl der bewilligten Fachleistungsstunden.

Bei Schwierigkeiten bei der Antragstellung oder mit der Organisation der Unterstützungsleistung hilft die örtliche Beratungsstelle weiter oder der LVR.

Den Hilfeplanbogen finden Sie (im Kapitel "Wohnhilfen" oder "Formulare") in unserem Download-Angebot.

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3. Informationen zum Umzug aus dem Wohnheim

Viele Menschen mit Behinderungen, die in einer Wohneinrichtung oder Wohngruppe leben, möchten den Sprung in ein selbstständiges Leben wagen. Sie haben geübt und trainiert, viele Alltagsdinge selbst zu bewältigen. Und sie wissen, dass sie ja auch beim Leben in den eigenen vier Wänden Unterstützung durch Fachkräfte – manchmal sogar durch das alte Betreuungsteam – erhalten können.

Auf den folgenden Seiten beschreiben wir die Schritte, die notwendig sind bei einem Umzug aus dem Heim in die eigene Wohnung. Für das Verfahren spielt die Art der Beeinträchtigung - ob geistig behindert, psychisch krank, suchtkrank oder körperbehindert – keine Rolle. Die Anlaufstellen und Organisationen, die Unterstützung und Beratung anbieten, sind jedoch, ja nach behinderungsbedingter Zielgruppe, unterschiedlich.

Erster Schritt: Unterstützungsbedarf beschreiben

Wer aus der Wohneinrichtung ausziehen möchte, sollte sich zunächst einen Gesprächspartner oder eine Expertin suchen, mit dem oder der gemeinsam die Wünsche fürs Wohnen erarbeitet, aber auch der Unterstützungsbedarf festgehalten werden. Was kann die Person, die ausziehen möchte, alleine bewältigen? Wo und wie häufig braucht sie Unterstützung durch Dritte?

Ansprechpartner für ein solches Gespräch sind in der Regel zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohneinrichtung. In den Wohnheimen finden regelmäßige individuelle Hilfeplangespräche statt. Diese gemeinsamen Gespräche über die Lebenssituation des Betroffenen und seine Wünsche und Perspektiven für die Zukunft ersetzen den bisherigen Entwicklungsbericht. Wenn jemand aus dem Heim ausziehen möchte, kann er auch diese Gespräche nutzen, um den Unterstützungsbedarf zu besprechen und einen Antrag zu stellen.

Weitere Ansprechpersonen für ein solches Gespräch findet man zum Beispiel

  • bei den örtlichen Beratungsstellen für geistig behinderte Menschen bzw. der Sozialpsychiatrischen Zentren
  • den begleitenden Diensten der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • den örtlichen Servicestellen für Menschen mit Behinderungen
  • beim örtlichen Sozialamt bzw. dem örtlichen sozialpsychiatrischen Dienst
  • beim LVR
  • in der Person des gesetzlichen Betreuers
  • bei Angehörigen, Freunden, Vertrauenspersonen.

Hilfestellung für dieses Gespräch gibt ein Leitfaden des LVR – das sogenannte Hilfeplan-Handbuch. Das Betreuungsteam der Wohneinrichtung kennt es sicherlich schon oder ist bei der Beschaffung behilflich. Das Handbuch und die dazugehörigen Formulare sind erhältlich bei den örtlichen Kontakt- und Beratungsstellen, bei den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ), beim LVR oder im Download-Angebot auf unseren Internet-Seiten. Den entsprechenden Link finden Sie am Ende dieses Textes.

Im Gespräch wird dann gemeinsam der Hilfeplan-Bogen des LVR ausgefüllt und abgeschickt – damit ist das Hilfeplanverfahren eingeleitet..

Bearbeitung des Antrags und Entscheidung

Ergebnis des Hilfeplan-Gespräches ist eine Beschreibung des Unterstützungsbedarfs. Konkret wird im Hilfeplan-Bogen die Finanzierung einer bestimmten Zahl von Unterstützungs-Stunden beantragt. Bei einer Hilfeplankonferenz vor Ort mit dem örtlichen Sozialamt und den Anbietern von Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR den Antrag. Diese fachkompetente Runde dient als Qualitätssicherungs-Instrument und zur Feststellung des Hilfebedarfs. Auch die Frage, wie die notwendige Unterstützung am besten zu realisieren ist, kann hier behandelt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann selbst an diesen Konferenzen teilnehmen, auch zusammen mit einer Person des Vertrauens.

Bei der Arbeit in der Hilfeplankonferenz wird selbstverständlich dem Datenschutz Rechnung getragen. So kann beispielsweise die Lebenssituation einer Einzelperson auch als anonymisierte Fall-Konstellationen vorgestellt und beraten werden.

Gibt es im Einzelfall noch Klärungsbedarf, fragen die LVR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach oder schalten den Medizinisch-Psychosozialen Fachdienst des LVR ein. Entscheidungs-Instanz für den Antrag bleibt der überörtliche Kostenträger LVR. Hier finden die vorgeschriebenen sozialhilferechtlichen Prüfungen statt, zum Beispiel zu einer möglichen Eigenbeteiligung an den Kosten. Vom LVR erhält die betroffene Person auch den schriftlichen Bescheid über die Bewilligung ihres Antrags.

Wie finde ich einen Anbieter von Unterstützungs-Leistungen?

Die örtliche Hilfeplankonferenz kann einen konkreten Vorschlag für einen Anbieter von ambulanten Unterstützungsleistungen vor Ort machen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin mit Behinderungen können sich ihren Dienstleister für die persönliche Betreuung jedoch auch selbst aussuchen - auf Grundlage des LVR-Bescheids über die bewilligten Leistungen. Der LVR unterstützt es auch, wenn die ambulante Betreuung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des bisherigen Wohnheim-Trägers übernommen wird.

Wie finde ich eine Wohnung?

Unterstützung bei der Wohnungssuche geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohneinrichtung, in dem Betroffene lebt. Aber auch Angehörige, Eltern oder Freunde sowie die gesetzliche Betreuerin oder der gesetzliche Betreuer sind sicher behilflich. Hilfestellung gibt aber auch das örtliche Sozial- bzw. Wohnungsamt.

Wer für die Finanzierung der Miete Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) beantragen möchte, wendet sich an das örtliche Sozialamt oder die jeweilige Gemeinde.

Den Hilfeplanbogen finden Sie (im Kapitel "Wohnhilfen" oder "Formulare") in unserem Download-Angebot.

Weitere Informationen zum Thema "Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen" auf unseren Internet-Seiten:

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