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Das Betreuungssystem für Vorschulkinder mit Behinderung besteht im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland aus drei Säulen:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) finanziert die Betreuung von Vorschulkindern mit Behinderung in Sonderkindergärten und integrativen Kindertagesstätten. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in einer Einrichtung vor Ort erfolgt in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt.
Über die Anträge auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem SGB XII entscheidet der örtliche Träger Sozialhilfe. Der Fachbereich Sozialhilfe des LVR übernimmt im Rahmen der Refinanzierung die Kosten dieser Hilfen inklusive der notwendigen Fahrtkosten, sowie bei integrativen Tagesstätten die Elternbeiträge.
Sowohl in Sonderkindergärten als auch in integrativen Kindertagesstätten werden die Sorgeberechtigten lediglich zu einem Kostenbeitrag in Höhe der häuslichen Ersparnis (Mittagessen) herangezogen. Dieser Kostenbeitrag beträgt zur Zeit 2,00 Euro betreuungstäglich.
Sonderkindergärten sind spezielle Einrichtungen für Kinder mit geistiger, körperlicher oder sprachlicher Behinderung, die in einem Regelkindergarten nicht ausreichend gefördert werden können.
Die Gruppenstärke liegt bei acht (geistig und körperlich) bzw. zwölf (sprachlich) behinderten Kindern. Rheinlandweit werden derzeit in mehr als 90 Einrichtungen rund 2000 Kinder mit Behinderung betreut. In integrierten Tagesstättengruppen werden 15 Kinder betreut, darunter in der Regel fünf Kinder mit Behinderung.
In knapp 400 integrativ arbeitenden Tagesstätten werden derzeit im Rheinland rund 3.900 behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern gemeinsam betreut. LVR-weit hat in allen Mitgliedskörperschaften der Ausbau von integrativen Angeboten Vorrang. Einzelintegration.
Darüber hinaus fördert der LVR seit dem 1. August 2005 im Rahmen eines Modells als freiwillige Leistung die Einzelintegration von bis zu 150 Plätzen für Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten.
Zwei oder drei Kinder mit Handicap können danach in regulären Kindergartengruppen betreut werden. Die Gruppenstärke kann dabei reduziert werden. Den behinderungsbedingten Mehraufwand bei den Personalkosten übernimmt der Fachbereich Sozialhilfe.
Interessierte Eltern können einen Einzelintegrations-Platz in einem Regelkindergarten beim örtlichen Jugendamt beantragen. Das Landesjugendamt ist zuständig für die Betriebserlaubnis, der Fachbereich Sozialhilfe für die Feststellung und Bewilligung der notwendigen Hilfen.
Weiterführende Informationen zur Frühförderung: http://www.jugend.lvr.de/