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Foto: Bildleiste von GHBG

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Blinde und gehörlose Menschen

Frau am Telefon und Computer

Nach dem "Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose" (GHBG) sowie nach § 72  Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten

  • Gehörlose Menschen
  • Sehbehinderte Menschen
  • Blinde Menschen  

Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland.

Die entsprechenden Anträge finden Sie im Bereich Service - Fomulare unter "Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte" bzw. unter "Gehörlose Menschen".

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