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Nach dem "Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose" (GHBG) sowie nach § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten
Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland.
Die entsprechenden Anträge finden Sie im Bereich Service - Fomulare unter "Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehinderte" bzw. unter "Gehörlose Menschen".