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Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen erhalten. Dies gilt auch für Angehörige. Die Versorgung der betroffenen Personen ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und im Zivildienstgesetz (ZVG) geregelt. Die entsprechenden Leistungen werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes zuerkannt. Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Leistungen der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge finden Sie daher dort.
Bitte nutzen Sie folgende Anträge:
Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Antrag auf Gewährung von Witwen(r)-/Waisenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG)