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Der LVR hat am 08. September 2009 mit der Fachtagung "Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus" eine Gelegenheit zur Diskussion, zum Austausch und zur Weiterentwicklung guter Ansätze gegeben.
Zusammen mit Vertretern der Wissenschaft, der Krankenhäuser und der Krankenkassen sowie Vertretern von Menschen mit Behinderungen ist erörtert worden, wie die erforderliche fachliche Begleitung von Menschen mit Behinderung während einer somatischen oder psychiatrischen Krankenhausbehandlung sichergestellt und finanziert werden kann.

Hinter dem nüchternen Thema der Tagung verbirgt sich ein bedeutender sozialpolitischer und gesundheitspolitischer Aspekt für Menschen mit Behinderungen. Gesundheitliche Risiken sind dort am größten, wo Gruppen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind - bei Menschen mit Behinderungen ist das der Fall.
Der Zeitpunkt fiel mit einer aktuellen gesetzlichen Regelung zusammen: am 17. Juli 2009 hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus" zugestimmt. Am 08. August 2009 ist es in Kraft getreten. Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen, die einen besonderen pflegerischen Bedarf haben und die dafür eine pflegerische Assistenzkraft beschäftigen, auch im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die weitere Beschäftigung ihrer Pflegekraft für die Dauer des gesamten stationären Aufenthaltes ermöglichen. Das schließt auch den Aufenthalt und die Verpflegung der Pflegekraft im Krankenhaus mit ein.

Andere gesetzliche Änderungen haben dazu geführt, die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Krankenkassen dezidierter wahrzunehmen. Eine bedeutsame, zum Teil lebenslang benötigte Rehabilitationsleistung wird nicht mehr unter dem Sichtwinkel von Behinderung und negativer Defizitorientierung/Autonomie und Gestaltungsmöglichkeit.
Die Lage von Menschen mit Behinderungen in der medizinischen Versorgung hat Herr Helmut Budroni, Pflegewissenschaftler an der Privatuniversität Witten-Herdecke und Mitautor eines Fachgutachtens, das Grundlage des gennanten Gesetzgebungsverfahrens geworden ist, beleuchtet.
Herr Dr. Oliver Tolmein, Rechtsanwalt und Publizist aus Hamburg, setzte sich mit der Sicherung von sozialen Grundrechten für Menschen mit Behinderungen auseinander, brachte Probleme bei der Durchsetzung der Bedürfnisse und Regelungsmaterien SGBV. SGB XI, SGB XII ein.
Frau Dr. Dagmar David hat die Positionen von Krankenhäusern und Ärzteschaft erläutert, stehen diese doch in einer besonderen fachlichen Verantwortung.

Frau Getrud Servos als Vertreterin des Landesbehindertenrates NRW sowie Frau Combrink-Souhjoud und Frau Rehfeld, Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln, hielten für sehr bedeutend, die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung als Grundlage von notwendigen Handlungskonzepten zu beachten und einzubeziehen. Sie gaben Anregungen für Betroffene.
Herr Hans-Willy van Kann, AOK Rheinlan/Hamburg und Teamleiter Pflegeversicherung bei der Regionaldirektion in Heinsberg, konzentrierte sich nicht nur auf die Leistungen der Krankenkassen insgesamt, sondern wusste auch auf seinem familiären Hintergrund als Vater von zwei schwerbehinderten Kindern zu berichten.
Frau Dr. Susanne Angerhausen, Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Projekte, arbeitete die Folgen der demografischen Entwicklung auf die Krankenhausversorgung heraus, leitete Empfehlungen und Ergebnisse ab, um eine gute Versorgung von Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen im Krankenhaus als institutionen- und berufsgruppenübergreifend und interdisziplinär zu ermöglichen.
Eine Podiumsdiskussion mit den referierenden Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, aus den Selbstvertretungen und aus der Politik führte nochmals zusammen, dass sich die Krankenhäuser unseres Landes nicht nur auf die medizinische Störung eines Menschen mit Behinderung zu konzentrieren haben, sondern im Sinne eines barrierefreien Ansatzes den besonderen Bedarf gemäß ihres Versorgungsauftrages zu beachten haben.

Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung verweist auf die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesundheitsversorgung und betont, dass jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung eine Verletzung der Würde und des Wertes darstellt. Deutschland hat diese Konvention gezeichnet und will darauf hin wirken, dass Menschen mit Behinderung voller Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation bereitsteht, damit sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.
Im Sinne des Artikel 25 der UN-Konvention ist der LVR bereit, sich im Rahmen der anzumahnenden und angemahnten politischen Zielvorgaben gemeinsam mit allen Akteuren zu stellen. Gleichzeitig ist der Gesetzgeber gefordert, Lösungen dort zu schaffen, wo zurzeit rechtssystematische Grundlagen nicht eindeutig vorhanden und eindeutige inklusionsorientierte Vorgaben notwendig sind.
Der LVR wird eine Infobroschüre zu dem Thema der Fachtagung Menschen mit Behinderung im Krankenhaus erstellen. Diese kann dann in unserem Download-Bereich heruntergeladen werden.
Den Flyer zu dieser Tagung finden Sie hier (PDF-Dokument, 290 KB)