Hilfsmenü

Schrift vergrößernSchrift verkleinern Fragen und Antworten

Foto: Bildleiste von Finanzielle Foerderung

Sie sind hier: LVR Homepage > Soziales > Arbeit + Behinderung > Finanzielle Förderung > Programm Job 4000

Programm Job 4000

Die berufliche Integration derjenigen Menschen verbessern, die besonders von ihrer Schwerbehinderung betroffen sind – das ist das Ziel des am 1. Januar 2007 gestarteten Bundesprogramms „Job 4000". Bis zum Ende der 7-jährigen Programm-Laufzeit am 31. Dezember 2013 sollen bundesweit insgesamt 4000 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, vor allem auch Schulabgänger, mit Hilfe der zusätzlichen Förderung durch das Programm auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen. Dazu stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Mittel des Ausgleichsfonds in Höhe von 31,25 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt jeweils durch entsprechende Mittel der einzelnen Bundesländer.

 

Ziele des Bundesprogramms

Dabei setzt das Programm auf die drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung.

  • Arbeit: Bundesweit sollen 1000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen geschaffen werden, die beispielsweise aufgrund ihrer geistigen, seelischen oder körperliche Behinderung besonderen Unterstützungsbedarf haben.
  • Ausbildung: Bundesweit soll die Einrichtung von 500 neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen für Jugendliche mit Behinderung gefördert werden.
  • Unterstützung: Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen, insbesondere Schulabgängerinnen und –abgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Integrationsfachdienste erhalten mit dieser Förderung die Möglichkeit, bereits während der Schulzeit in der Phase der Berufsorientierung aktiv zu werden und betroffene Jugendliche bei einem erfolgreichen Berufseinstieg zu begleiten und zu unterstützen.

Die Umsetzung im Rheinland durch das LVR-Integrationsamt 

In NRW liegt die Federführung für die Umsetzung bei den Integrationsämtern der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL). Das Land Nordrhein-Westfalen und das LVR-Integrationsamt ergänzen dieses Programm durch eigene Mittel.

 

Im Rheinland können im Rahmen dieses Programms 122 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen gefördert werden - vornehmlich in Integrationsunternehmen. 61 neue betriebliche Ausbildungsplätze können aus diesem Topf gefördert sowie 304 IFD-Beauftragungen finanziert werden.

 

Weiterführende Informationen:

 

Kontakt: integrationsamt@lvr.de

Partner & Projekte
Logo LWL Logo Rheinische Versorgungskassen Logo Kölntriangle Logo Kulturinfo Rheinland

Sitemap