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LVR-Förderschule Essen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Foto der LVR-Foerderschule in Essen


Die LVR-Förderschule Essen (Primar- und Sekundarstufe) ist eine Schule des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für hörgeschädigte Kinder.

Zur Schule gehören ein Frühförderzentrum, ein Kindergarten und eine Grundschule. Die Schule verfügt über eine eigene Turnhalle und ein eigenes Schwimmbecken.

Zur Zeit besuchen rund rd. 232 Mädchen und Jungen die Schule.

Zum Einzugsgebiet gehören die Städte Essen, Duisburg (rechtsrheinische Stadtteile), Mülheim/Ruhr, Oberhausen, Heiligenhaus, Velbert.

Für Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Behinderung oder einer zu weiten Anfahrt nicht mit Bus und Bahn fahren können, hat der LVR einen Schülerspezialverkehr eingerichtet.

Kontakt:

LVR-Förderschule Essen
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
Tonstraße 25
45359 Essen

Primarstufe
Schulleitung: Herr Greis
Sekretariat: Frau Pannenbäcker-Evers
Tel.: +49 (0) 201 / 17 84 7 - 0
Fax: +49 (0) 201 / 17 84 7 - 199
E-Mail: rfshkprim-essen@lvr.de

Sekundarstufe I
Schulleitung: Frau Mölders
Sekretariat: Frau Schmidt
Tel.: +49 (0) 201 / 17 84 7 - 113
Fax: +49 (0) 201 / 17 84 7 - 199
E-Mail: rfshksek1-essen@lvr.de

Förderschwerpunkt Frühförderung

Die Angebote der Frühförderung richten sich an schwerhörige, gehörlose und zentral hörgeschädigte Kinder von Geburt bis Schuleintritt.

Gliederung der Frühförderung:

  • Pädaudiologische Beratungsstellen mit ärztlichem Dienst
  • Zusammenarbeit mit Cochlear-Zentren
    0 bis 3 Jahre
  • Frühförderung zu Hause oder in den Therapieräumen des Kindergartens für Hörgeschädigte
  • Mini-club - 14-tägiger Eltern-Kind-Treff

Die Frühförderung bietet an:

  1. Förderung des Hörens, der Sprache und des Sprechens
  2. Gebärdenerwerb und Gebärdeneinsatz
  3. Förderung des Spielverhaltens
  4. Förderung des Sozialverhaltens
  5. Schulung der Sensomotorik
  6. Umwelt- und Sachbegegnung
  7. Kognitive Förderung
  8. Erstellung von Förderplänen
  9. Elternfortbildungen
  10. Eltern-Kind-Wochenenden


Hinweis: Frühförderung ist kostenlos und rezeptfrei!


Einzugsbereich:

Die Städte Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Duisburg (rechtsrheinisch); aus dem Kreis Mettmann die Städte Velbert und Heiligenhaus; aus den rechtsrheinischen Teilen der Kreise Wesel und Kleve nur gehörlose Kinder

Mehr Informationen zur Frühförderung Hören und Kommunikation

Alle LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, im Überblick:

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