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BILDUNGSSCHECKS

Wichtige Hinweise zum Verfahren

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Weiterbildungskosten. Die finanziellen Mittel, bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck, stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln.

Diesen Bildungsscheck aktzeptiert das Landesjugendamt Rheinland entsprechend den Vorgaben des Europäischen Sozialfonds und des Landes Nordrhein-Westfalens bei der Rechnungsstellung des Teilnehmerbeitrages.

Um Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir Sie im folgenden auf den Umfang und die Ausgestaltung der Förderung hinweisen.

Gefördert werden 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 500 Euro. Die Förderung umfasst keine Aufwendungen für Fahrtkosten, für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesenen teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel.

Der Rechnungsbetrag entspricht daher auch nicht der Hälfte der vom Landesjugendamt auf Flyern, in Einladungen oder auf sonstige Weise ausgewiesenen Teilnehmerbeiträgen. Da das Landesjugendamt Rheinland seine Teilnehmerbeiträge komplett in Rechnung stellt, werden zur Ermittlung des förderfähiges Zuschusses, die oben genannten Kosten aus dem Teilnehmerbeitrag herausgerechnet. Lediglich für die verbleibenden Kosten kann eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Kurse

Für Veranstaltungen die im Rahmen eines Kurses stattfinden, stellt das Landesjugendamt Rheinland die Teilnehmerbeiträge für den jeweils bevorstehenden Kursblock in Rechnung. Über die Dauer eines Kurses mit beispielsweise vier Einheiten erhalten Sie also bei einer Rechnungsstellung ohne Bildungsscheck vier Rechnungen von uns. Bei der Einreichung und Abrechnung eines Bildungsschecks sind wir im Rahmen des Verfahrens allerdings gezwungen den verbleibenden Teilnehmerbeitrag für den gesamten Kurs auf einmal in Rechnung zu stellen. Teilzahlungen sind im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens erst ab einem Teilnehmerbeitrag von 1 500 Euro (netto) zulässig.

Abrechnung/Ausschluss von der Teilnahme

Der Weiterbildungsanbieter – hier das Landesjugendamt Rheinland – kann die Förderung und damit den Ausgleich seiner Aufwendungen erst beantragen, wenn der Teilnehmeranteil als Zahlungseingang verbucht werden konnte.
Sollten wir innerhalb der Zahlfrist keinen Ausgleich unserer Forderung feststellen können, behalten wir uns unabhängig eines möglicherweise einsetzenden Mahnverfahrens das Recht vor, die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer von einer Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen.

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