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Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde ist gemäß § 29 Absatz 2 des Maßregelvollzugsgesetz NRW zuständig für die Durchführung von Maßregeln der Besserung und Sicherung in psychiatrischen Krankenhäusern. Als Einrichtungen des Maßregelvollzuges (§ 2 Maßregelvollzugsgesetz NRW) unterhält der LVR in seinen LVR-Kliniken Bedburg-Hau, Düren, Essen, Köln, Langenfeld und Viersen forensische Fachabteilungen.
Der LVR-Fachbereich Maßregelvollzug koordiniert, steuert und unterstützt die forensischen Fachabteilungen bei dieser Aufgabe. Zentrale Aufgaben der Arbeit im Maßregelvollzug sind einerseits der Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten aber auch die Behandlung der kranken Straftäter, damit diese wieder ein Leben in der Gesellschaft führen können, ohne erneut straffällig zu werden. Zur Zeit sind in den LVR-Kliniken über 1.100 psychisch kranke Rechtsbrecher und suchtkranke Straftäter untergebracht. mehr »
LVR-Fachbereich Maßregelvollzug
Klaus Lüder (Leitung)
Sekretariat: Karin Pfeifer
Telefon: +49 (0) 221 / 809 - 66 75 oder 66 77
Fax: +49 (0) 221 / 809 - 66 10
E-Mail: Massregelvollzugsamt@lvr.de