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"LVR-Prädikat kinderfreundlich"

Der Slogan zu "Prädikat kinderfreundlich" grafisch unterstützt.Der Landschaftsverband Rheinland zeichnet Kommunen, Freie Träger, Initiativen oder Einzelpersonen als Vertreter der Verbände mit dem "Prädikat kinderfreundlich" aus, die sich entsprechend der folgenden Kriterien für Kinderfreundlichkeit verdient gemacht haben.

Ziel der Aktion „LVR-Prädikat Kinderfreundlich" ist es, besonders kinderfreundliche Taten, Leistungen und Angebote zu prämieren, um Anreize für die Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt zu schaffen. Kooperationspartner für das „LVR-Prädikat Kinderfreundlich" sind die Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe im Rheinland. Das „LVR-Prädikat Kinderfreundlich" wird einmal im Jahr ausgeschrieben. Es werden maximal drei Prämierungen pro Jahr im Rheinland vergeben.

Kriterien für die Beurteilung von „Kinderfreundlichkeit":

Der Kinderbeauftragte der Landesregierung und die Konferenz der Kinderbeauftragten in Nordrhein-Westfalen haben allgemeine Kriterien für „Kinderfreundlichkeit" entwickelt, die auch für die Aktion „LVR-Prädikat Kinderfreundlich" Entscheidungsrelevanz besitzen.

Für die Bewertung der Anträge sind folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:

  1. Werden Kindern in dem Projekt eigene Rechte zugestanden ?
  2. Wirken Kinder in Planung, Veränderung und Durchführung bei den sie betreffenden Angelegenheiten aktiv mit ?
  3. Werden in dem Projekt spezifische Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt ?
  4. Weist das Projekt alterspezifische Differenzierungen auf und werden die Kinder in ihrer Individualität wahrgenommen ?
  5. Werden Gesundheit und Sicherheit von Kindern gefördert bzw. geschützt ?
  6. Werden Kreativität und Phantasie, soziales Denken und Verantwortungsbewusstsein gefördert ?
  7. Wird die kindgerechte Ausgestaltung des öffentlichen Raums durch das Projekt gefördert?   

Ergänzende Strukturkriterien sind:

  1. Ist das Projekt auf Dauer angelegt?
  2. Ist das Projekt geeignet, Strukturen in der Kommune längerfristig kinderfreundlich zu schaffen, zu verändern und abzusichern ?
  3. Basiert das Projekt auf persönlichem, uneigennützigem Engagement oder ist mit ihm z.B. geschäftliches Interesse verbunden ?


Der Landesjugendhilfeausschuss wird über die eingereichten Vorschläge entscheiden.

Die Verleihung des Prädikates wird in der Kommune des Ausgezeichneten durch die/den Vorsitzende/n des Landesjugendhilfeausschusses oder eine/r ihrer/seiner Vertreter/innen vorgenommen.

Ansprechpartnerin
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Doris Scherer-Ohnemüller
Kennedyufer 2
50679 Köln

Tel.: 0221 809 40 21
Mail: doris.scherer-ohnemueller@lvr.de

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Postanschrift:

 

 

 

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Das Titelbild der Broschüre Daten und Fakten 2008 des LVR.Daten & Informationen 2008 (PDF-Datei, 983 KB)

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